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BGH, 18.12.1978 - II ZR 184/77 |
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- BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 84/69
Französisches Devisen recht
Auszug aus BGH, 18.12.1978 - II ZR 184/77
Der Einwand, nach englischem Devisenrecht hätten die Beklagten zu einem wirksamen Vertragsschluß einer Devisengenehmigung bedurft, geht fehl, weil auf das Rechtsverhältnis der Parteien unstreitig deutsches Recht anzuwenden ist und ausländisches öffentliches Recht über die Grenzen seines staatlichen Geltungsbereichs hinaus grundsätzlich keine Auswirkungen hat (vgl. auch BGHZ 55, 334, 339 ).